In der Rechtssache Rechtssache C-255/09 Kommission / Portugal der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet dass die portugiesische Regelung der Kostenerstattung für ambulante ärztliche Behandlungen in einem anderen Mitgliedstaat verstösst gegen das Unionsrecht . Die Mitgliedstaaten müssen für ambulante ärztliche Behandlungen, die ohne vorherige Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt sind, die Möglichkeit einer Kostenerstattung nach iren eigenen Sätzen vorsehen, soweit es sich nicht um Behandlungen handelt, die den Einsatz kostspi |