Ein Stallbesucher, der den Tod eines Pferdes verursachte, weil er es mit frischem Heu gefüttert hat, macht sich schadensersatzpflichtig. So lautet eine aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe in folgendem Fall: Der Kläger betreibt einen Reiterhof. An einem Abend im Juli 2005 wollte der Beklagte dort seine Schwester abholen. Die Wartezeit überbrückte er in den Stallanlagen. Im Innenhof standen mehrere Anhänger mit Heu, von denen einige Ballen auf den Boden gefallen waren. Einer der Heuballen warufgegangen, so dass das Heu lose auf dem Boden lag |