Das Gericht weist die Klage der Inhaberin der Rechte an den „James Bond“-filmen gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke „Dr. NO“ durch eine andere Gesellschaft ab
Die Inhaberin, Danjaq, hat weder die markenmässige Benutzung der Zeichen „Dr. No“ und „Dr. NO“ noch die Benutzung des Titels des Films Dr. No im geschäftlichen Verkehr nachgewiesen, was es ihr ermöglicht hätte, die Eintragung der Marke zu verhindern.
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