In den Rechtssachen T-163/05 und T-36/06 Bundesverband deutscher Banken e. V./Kommission das Gericht bestätigt die Entscheidungen der Kommission zur Übertragung zweier Sondervermögen auf die Landesbank Hessen-Thüringen.
Das der Landesbank überlassene Kapital, das der Unterlegung ihres Wettbewerbsgeschäfts dient, ist keine staatliche Beihilfe. http://www |